Einführung
Der Begriff "Product Compliance" umschreibt alle rechtlichen
Anforderungen die ein Produkt, bevor es in den Verkehr
gebracht werden soll, erfüllen muss. Dazu gelten in den
jeweiligen Absatzmärkten (z. B. Europäische Union,
USA, China, Indien, Russland) fremde
Rechtsordnungen (regulatory affairs) wie Gesetze,
EG-Richtlinien oder Verordnungen, die es zu kennen
gilt.
Diese Vorschriften nicht zu kennen, gefährdet den ungestörten
Warenvertrieb und kann letztendlich in
 Vertriebsverboten,
 sonstigen
behördlichen Sanktionen wie Geldstrafen,
 Vertragsstrafen
seitens des Kunden (z. B. Produkt hängt im Zoll fest, keine
termingerechte
 Inbetriebnahme
möglich) sowie
 unnötigen
Nachrüstkosten münden.
Welche Compliance-Anforderungen kann
es geben?
Die Antwort hierauf hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. In welchen geographischen
Absatzmärkten soll das Produkt in Verkehr gebracht
werden?
2. Um welche Art
von Produkt handelt es sich? Ist es ein Endprodukt
oder ein Zulieferteil?
3. Wer sind potentielle
Benutzer? Nicht gewerbliche
Endnutzer (B2C)? Gewerbliche Endnutzer
(B2B)?
Weiterverarbeitende Betriebe (Systemintegratoren)?
Beispiel
Zu 1.: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), also die 27
EU-Mitgliedstaaten plus Liechtenstein,
Norwegen
und Island
Zu 2.: Maschinen, unvollständige Maschinen, elektrische
Betriebsmittel (> 50 VAC oder > 75 VDC)
wie
Haushaltsgeräte/IT-Produkte/Laborgeräte, Spielzeug,
Funkanlagen, Betriebsmittel für den
Einsatz
in explosiver Atmosphäre
Zu 3.: Endnutzer
Regulatory Affairs: Im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) gelten z. B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, EMV-Richtlinie 2004/108/EG,
R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG, Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG
oder ATEX-Richtlinie 94/9/EG als Europäische
Rechtsvorschriften. Der Inverkehrbringer (Hersteller
oder Importeure oder Händler oder Bevollmächtigte)
ist verantwortlich für die Übereinstimmung der Produkte
mit diesen Vorschriften. Dies wird mit der CE-Kennzeichnung
nach außen für die Marktaufsichtsbehörden
dokumentiert.
Dabei ist zu unterscheiden, ob für den erfolgreichen Marktzugang
ein
 gesetzliches
(mandatory) Konformitätszeichen (z. B. CE, FCC, CCC) und/oder
ein
 freiwilliges
(non-mandatory) Prüfzeichen (z. B. GS-Zeichen) gefordert
bzw. geboten ist.

Der Zweck dieser Plattform
besteht darin, verschiedene Informationsmöglichkeiten
und Dienstleistungen zum Thema "Product Compliance"
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