Einführung
Der Begriff "Product Compliance" umschreibt alle rechtlichen Anforderungen die ein Produkt, bevor es in den Verkehr gebracht werden soll, erfüllen muss. Dazu gelten in den jeweiligen Absatzmärkten (z. B. Europäische Union, USA, China, Indien, Russland) fremde Rechtsordnungen (regulatory affairs) wie Gesetze, EG-Richtlinien oder Verordnungen, die es zu kennen gilt.

Diese Vorschriften nicht zu kennen, gefährdet den ungestörten Warenvertrieb und kann letztendlich in
Vertriebsverboten,
sonstigen behördlichen Sanktionen wie Geldstrafen,
Vertragsstrafen seitens des Kunden (z. B. Produkt hängt im Zoll fest, keine termingerechte
Inbetriebnahme möglich) sowie
unnötigen Nachrüstkosten münden.

Welche Compliance-Anforderungen kann es geben?

Die Antwort hierauf hängt von verschiedenen Faktoren ab:

      1. In welchen geographischen Absatzmärkten soll das Produkt in Verkehr gebracht werden?

      2. Um welche Art von Produkt handelt es sich? Ist es ein Endprodukt oder ein Zulieferteil?

      3. Wer sind potentielle Benutzer? Nicht gewerbliche Endnutzer (B2C)? Gewerbliche Endnutzer
          (B2B)? Weiterverarbeitende Betriebe (Systemintegratoren)?

Beispiel
Zu 1.: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), also die 27 EU-Mitgliedstaaten plus Liechtenstein,
          Norwegen und Island

Zu 2.: Maschinen, unvollständige Maschinen, elektrische Betriebsmittel (> 50 VAC oder > 75 VDC)
          wie Haushaltsgeräte/IT-Produkte/Laborgeräte, Spielzeug, Funkanlagen, Betriebsmittel für den
          Einsatz in explosiver Atmosphäre

Zu 3.: Endnutzer
Regulatory Affairs: Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten z. B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, EMV-Richtlinie 2004/108/EG, R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG, Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG oder ATEX-Richtlinie 94/9/EG als Europäische Rechtsvorschriften. Der Inverkehrbringer (Hersteller oder Importeure oder Händler oder Bevollmächtigte) ist verantwortlich für die Übereinstimmung der Produkte mit diesen Vorschriften. Dies wird mit der CE-Kennzeichnung nach außen für die Marktaufsichtsbehörden dokumentiert.

Dabei ist zu unterscheiden, ob für den erfolgreichen Marktzugang ein

gesetzliches (mandatory) Konformitätszeichen (z. B. CE, FCC, CCC) und/oder ein
freiwilliges (non-mandatory) Prüfzeichen (z. B. GS-Zeichen) gefordert bzw. geboten ist.



Der Zweck dieser Plattform besteht darin, verschiedene Informationsmöglichkeiten und Dienstleistungen zum Thema "Product Compliance" anzubieten:

Konferenz "Regulatory Product Compliance" (jährlich)
Seminare
Datenbank "Regulatory Affairs"
Normensoftware GLOBALNORM
Beratung, Dienstleistungen
Veröffentlichungen
Partner
Links