Communauté Européenne (franz. für Europäische Gemeinschaft), CE-Kennzeichnung

21 EG-Richtlinien sehen als gesetzliche Anforderung die CE-Kennzeichnung an Produkten wie Spielzeug, Maschinen, elektrischen Produkten innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Sportbooten, persönlichen Schutzausrüstungen, Geräten zum Einsatz in explosiver Atmosphäre, Druckgeräten sowie für die Produkteigenschaft "elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV) vor.