Communauté Européenne (franz. für Europäische Gemeinschaft),
CE-Kennzeichnung
21 EG-Richtlinien sehen als gesetzliche Anforderung die CE-Kennzeichnung an Produkten
wie Spielzeug, Maschinen, elektrischen Produkten innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen,
Sportbooten, persönlichen Schutzausrüstungen, Geräten zum Einsatz
in explosiver Atmosphäre, Druckgeräten sowie für die Produkteigenschaft
"elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV) vor.